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Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeistplatz an?

Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeistplatz an?

Für eine sexuelle Belästigung muss keine körperliche Grenzüberschreitung vorliegenauch verbale und non-verbale Formen fallen unter die Definition des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sexuell anzügliche Witze oder Bemerkungen, aufdringliches Starren oder Hinterherpfeifen sowie unangemessene Einladungen zu einer Verabredung zählen ebenfalls eindeutig als sexuelle Belästigungen

Ein Warnsignal ist es bereits, wenn ein Verhalten sich unangenehm anfühlt, von der betroffenen Person also unerwünscht ist. Ein aktives Zurückweisen ist jedoch nicht notwendig. Es reicht, wenn ein sogenannter "objektiver Betrachter” das Verhalten dem Kontext unangemessen und somit unerwünscht einordnet.