Beratung

Beratung

„Prävention und Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“

Schreiten auch Sie voran und seien Sie ein Vorbild für weitere Institutionen und Unternehmen in Ihrer Branche. Mit unserem Angebot zur Prävention sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz begleiten wir Ihr Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite oder führen für Sie eine Risiko- und Potenzialanalyse durch. So entwickeln wir gemeinsam eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. 

Wir unterstützen Sie u.a.

  • beim Erwerb von rechtlichen Grundlagen zum AGG
  • der Auswahl und Evaluation von Präventionsmaßnahmen
  • beim Aufbau und der Evaluation einer Beschwerdestelle
  • mit Good-Practice-Beispielen ihrer oder verwandter Branchen

Risiko-und Potentialanalyse

Im Rahmen einer Risiko- und Potenzialanalyse schauen wir uns ihre bestehenden Strukturen genau an. In Gesprächen mit Mitarbeiter*innen, Führungskräften und ihren internen Berater*innen identifizieren wir Stellschrauben und bewehrte Praktiken. Am Ende erhalten Sie eine ausführliche Analyse mit konkreten Empfehlungen und möglichen nächsten Handlungsschritten.  

Beratungsangebot

Sie wollen ein neues Präventions- und Interventionskonzept erstellen? Wir beraten Sie dazu gerne. Unser übliches Beratungskonzept setzt sich aus fünf Modulen à 120 Minuten zusammen. Wir empfehlen die Beratung in einer Kleingruppe durchzuführen, um genug Raum für Austausch und Diskussionen zu haben. Mit jeder Sitzung erhalten Sie ergänzende Dokumente wie Vorlagen und Good-Practice Beispiele. Die Beratungssitzungen können online oder in Präsenz durchgeführt werden. So könnte ein beispielhafter Ablauf aussehen, die genauen Inhalte sprechen wir mit Ihnen individuell und passend zu ihren Bedarfen ab.

Beispielhafter Modulaufbau 

Einstieg & Zielsetzung
Prävention
Das AGG –Rechtliche Grundlagen
Die Beschwerdestelle
Evaluation

Bestandsaufnahme: Sexuelle Belästigung in Ihrer Branche

Intersektionalität

Status Quo

Perspektiven

Zielformulierung

Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention

Erarbeitung eines Präventionskonzepts

Gesetzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden

Relevante Fristen

Welche Maßnahmen erscheinen wann „angemessen"?

Rechtsprechung in der Praxis

Weitere rechtliche Grundlagen neben dem AGG wie StGB, ArbSchG etc.

alle W-Fragen zur Beschwerdestelle

Erst-/ & Verweisberatung mit Betroffenen

Personalgespräche mit Beschuldigten

Erstellung eines Gedächtnisprotokolls

Bearbeitung und Dokumentation einer Beschwerde

Umsetzung einer Beschwerdestelle

Erste Erfahrungen mit Aufbau und Umsetzung interner Strukturen der Prävention

Aufgetretene Fragen, konkrete Fallbeispiele und Rückschau

Interesse und Fragen?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihnen telefonisch oder per Email weiterführende Fragen zu unserem Beratungsansatz. Zudem freuen wir uns, Ihren individuellen Arbeitskontext im Zuge eines Erstgespräches besser kennenzulernen, um gegebenenfalls ein passgenaues Angebot für Sie zu erstellen.