Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Veröffentlicht am 23. Apr 2025 von
Tags: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsschutz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: So wird das Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland bezeichnet. Es gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch im Zivilrechtsverkehr. Am Arbeitsplatz verbietet es Benachteiligung auf Basis der nachfolgenden Diskriminierungsdimensionen:
- “rasse”*/ ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion/ Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
*Wir schreiben das Wort “rasse” klein und kursiv, um unsere Ablehnung zu dieser menschenverachtenden Ideolodie auszudrücken. Es gibt keine Menschenrassen.
Wer aufgrund einer der abgedeckten Dimensionen diskriminiert wird, kann sich beim Arbeitgeber beschweren und / oder, ggf. arbeitsrechtlich Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen. Das Gesetz trat 2006 in Kraft. Leider ist der Diskriminierungsschutz in Deutschand einer der schwächsten in Europa. Das AGG weist u.a. zahlreiche Schutzlücken auf, die dringend geschlossen werden müssen. Freiberufler*innen oder Studierende sind beispielsweise nicht vom AGG geschützt und die Fristen zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Entschädigung betragen in Deutschland nur 2 Monate, sind also viel zu kurz.
Eine Übersicht mit Forderungen der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung finden Sie hier.