x

Rückschau: Veranstaltung zu Diskriminierung auf Basis des Geschlechts

Rückschau: Veranstaltung zu Diskriminierung auf Basis des Geschlechts

Die von ZuZ - Zimmermann und Zenth ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe #aggschuetzt - Diskriminierungsschutz in der Praxis hat sich in der dritten Veranstaltung mit Diskriminierung auf Basis des Geschlechts beschäftigt.

Worum geht es in der Reihe? Diskriminierung vermeiden und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu begegnen, ist in der Regel eine vielschichtige Aufgabe, die an bestehenden Strukturen rüttelt - eine Mammutaufgabe also. Hierfür braucht es Unterstützung und regelmäßigen Austausch. ZuZ bietet mit dem wiederkehrenden Format #aggschuetzt - Diskriminierungsschutz in der Praxis die Möglichkeit dazu.

In der Veranstaltung am 07.12.2021 lag der Fokus auf der Dimension Geschlechtjedoch ohne den expliziten Fokus auf den Bereich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Denn eine solche Benachteiligung kann sich in weiteren Formen darstellen:

 

Es fallen unter anderem ebenfalls

  • Entgeltungleichheit
  • das sogenannte Gender Pricing, die Ausschöpfung unterschiedlicher Preisbereitschaften in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen je nach Geschlecht
  • Benachteiligung im Zusammenhang mit einer Schwagerschaft oder der Elternzeit
  • Benachteiligung im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Identität, beispielsweise Trans*/Inter*-Geschlechtlichkeit

Letztgenannte findet aktuell laut Aussage der Antidiskriminierungsstelle noch zu wenig Beachtung. Wichtige Maßnahmen am Arbeitsplatz können etwa das Bereitstellen von Unisex-Toiletten sein, Sensibilisierung im Bereich der Kommunikation mit dem richtigen Pronomen bzw. dem Vornamen/Namen, genderneutrale Anreden in Rundmails oder die Kenntnis über die Verpflichtung der Neuausstellung eines Arbeitszeugnisses nach erfolgter Vornamens- und/oder Personenstandsänderung.

Aufgrund der Vielfältigkeit der zu beachtenden Aspekte wurde der Raum für Austausch in dieser Sitzung mit zwei Fallbeispielen geöffnet. Einer der Fälle behandelte die Verpflichtung, auch im privaten Rechtsverkehr eine Anrede entsprechend der geschlechtlichen Identität bereitzustellen. Der zweite Fall behandelte die Kündigung einer langjährig beschäftigten Fachverkäuferin am Tag der Rückkehr nach ihrer Elternzeit.

In beiden Fällen konnte die Antidiskriminierungsstelle über die Rechtslage aufklären und so zwischen den Parteien vermitteln bzw. eine Klage vor Gericht empfehlen.

Wir danken allen Teilnehmenden für die Vernetzung, den Austausch und die wertvollen Impulse und freuen uns auf unsere nächste Veranstaltung der Reihe am 11.01.2021. Dieses Mal befassen wir uns näher mit der Diskriminierungsdimension „Ethnische Herkunft/Rassismus“.